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Pharma Kodex 2010 erscheint am 15. Oktober

Mit der 16. Ausgabe des Nachschlagewerkes werden nicht nur die Gesetze, Richtlinien und Verordnungen auf den aktuellen Stand gebracht, sondern auch zusätzliche Texte aufgenommen. Somit wird der Umfang des Pharma Kodex 2010 auf rund 4.000 Seiten anwachsen. 

So wurden in Band I unter anderem das Produkthaftungsgesetz, das Informationsfreiheitsgesetz sowie die Verordnung über klinische Prüfungen mit Medizinprodukten. Band II enthält als Neuaufnahme u.a. die Arzneimittel-Härtefall-Verordnung, das Apothekengesetz sowie die Apothekenbetriebsordnung.

Im Band III  wurden die durch das GKV-Änderungsgesetz bewirkten umfangreichen Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingearbeitet. In Band IV wurden u.a. die Kosmetik-Verordnung sowie die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung aktualisiert und wichtige Dokumente – wie die Los-Kennzeichnungs-Verordnung und die Anreichungs-Verordnung- neu aufgenommen. Im Band Europa wurden die Texte zur Rechtsharmonisierung in der EU auf den neuesten Stand gebracht; zu den Neuaufnahmen gehört die EU-Kennzeichnungs-Verordnung.

Band I    Arzneimittelrecht, Medizinprodukte, Biomedizinrecht / Medizinische Forschung
Band II   Arzneimittelsicherheit, Ordnungsrecht, Berufsrecht
Band III  Arzneimittelmarkt / Werbung und Information
Band IV  Lebensmittel, Kosmetika
Band V   Europa


„Pharma Kodex KOMPAKT“: Neues Kompendium im Taschenbuchformat erschienen

Kodex Kompakt 2010

Das fünf Bände umfassende Nachschlagewerk „PHARMA KODEX“ mit wichtigen Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen aus dem pharma- und gesundheitspolitischen Bereich auf über 3.800 Seiten hat einen „kleinen Bruder“ bekommen: den „Pharma Kodex KOMPAKT“. Das „Handbuch für die Praxis“ bietet im Taschenbuchformat zentrale Rechtsquellen des Arzneimittelrechts und ermöglicht auch unterwegs einen schnellen Zugriff auf wichtige arzneimittelrechtliche Quellen.

Das neue Kompendium enthält zwei als zusammenfassende Regelungen des nationalen und europäischen Arzneimittelrechts unverzichtbare Texte: die aktuelle Fassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und die Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel. Von großer Bedeutung in der juristischen Praxis sind nicht zuletzt Fragen des Heilmittelwerberechts und des Herstellungsverfahrens von Arzneimitteln. Aus diesem Grund wurde auch diesen elementaren Themenbereichen durch Aufnahme des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) in den „Pharma Kodex KOMPAKT“ Rechnung getragen.

Exemplare können bezogen werden bei der
BPI Service GmbH, Informationsmedien,
Frau Katrin Tietze,
Friedrichstraße 148,
10117 Berlin,
Fax 0 30 / 2 79 09 3 36,
E-Mail: tietze@bpi-service.de.

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Der Preis von 29,90 EUR verringert sich auf 24,90 EUR (incl. MwSt., plus Versandkosten), wenn gleichzeitig der "Pharma Kodex 2009" angefordert wird bzw. bereits ein Kodex-Abonnement besteht. Der Pharma Kodex 2009 kann ebenfalls unter dieser Adresse bestellt werden.


Pharma Kodex Online

Pharma Kodex Online

Pharma Kodex Online

Seit 2007 wird der Pharma Kodex neben der Buchversion zusätzlich in digitaler Form angeboten. Unter www.pharma-kodex.de steht Ihnen das fünfbändige Nachschlagewerk nun als Kodex-Online-Version zur Verfügung, die monatlich aktualisiert wird, so dass Sie ab sofort über rechtliche Neuerungen immer up to date sind.

Dieser neue Service bietet Ihnen eine Vielzahl zusätzlicher Möglichkeiten, den Pharma Kodex in Ihrer täglichen Arbeit ganz einfach online zu nutzen.

Damit Sie sich persönlich einen Eindruck von den vielfältigen Funktionalitäten verschaffen können, haben wir für Sie eine Demoversion der Kodex-Online-Version - Ausgabe 2006; Band III „Arzneimittelmarkt / Werbung und Information“ - mit beispielhaften Änderungen unter www.pharma-kodex.de bereitgestellt, die Sie kostenlos testen können.


Pharmakovigilanz

Mit der BPI-Pheda, der E2B-konformen Datenbank zur elektronischen Nebenwirkungsmeldung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, können inzwischen Nebenwirkungsmeldungen an immer mehr Europäische Behörden, die an das Eudravigilance System angeschlossen sind, versendet werden. Derzeit sind die etwa 50 teilnehmenden Firmen mit 16 europäischen Behörden, sowie der EMEA im elektronischen Kontakt und können mit diesen Nebenwirkungsmeldungen austauschen. Hierzu gehören neben dem BfArM und PEI unter anderem Österreich, Niederlande, Ungarn, Schweden, Polen, Italien, Slowakei sowie Finnland.

Die Aufgaben der Registrierung und Testung werden dabei für alle Firmen, die an der BPI-Pheda teilnehmen, von der BPI Service GmbH übernommen. Hierdurch wird ein zentraler und geregelter Ablauf garantiert und der Registrierungs- und Testungsaufwand für die einzelnen Firmen minimiert.